Einzelbegutachtungen nach §21 oder §19 (2) StVZO
Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen?
Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis (früher als Baurat bekannt) erstellen wir Ihnen gerne das nötige Gutachten. Auch bei Verlust von Zulassungsdokumenten oder bei "Neuzulassung" von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland sind wir der richtige Ansprechpartner. Über den technischen Dienst GTÜ sind wir speziell qualifiziert für diese Gutachten.
Ihr Vorteil bei uns
In der Regel erhalten Sie bei uns Termine innerhalb einer Woche. Unsere Sachverständigen bieten Ihnen ein großes Kompetenzspektrum aus einer Hand. Wir rechnen die Gutachten nur nach dem tatsächlichen Aufwand ab.
Nötige Dokumente
- Alle Zulassungsdokumente mit Ihren Fahrzeugdaten
- Herstellerbescheinigungen oder Datenbestätigungen
- Vorhandene Gutachten nach Absprache