Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO
Sie haben Ihr Fahrzeug tiefergelegt oder die Rad-Reifen-Kombination geändert?
Dann bieten wir Ihnen die nötige Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO.
Wir bei ISO Looft nehmen uns die Zeit für Ihre individuelle Prüfung und nehmen alle änderungspflichtigen Änderungen ab.
Schnell und unkompliziert
Von Montag bis Freitag beraten unserer Prüfingenieure Sie gerne und abhängig vom Umfang der Änderungen versuchen wir die Abnahme unverzüglich ohne lange Wartezeiten durchzuführen.
Bei kleinem Umfang können die Änderungsabnahme auch direkt im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Für umfangreiche Abnahmen vereinbaren Sie bitte einen Termin, gerne auch für eine Beratung im Vorfeld.
Vorsicht bei Änderungen ohne Eintragung!
Ohne eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO erlischt damit die Betriebserlaubnis und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Bitte denken Sie an ihre Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Teilegutachten/Teilegenehmigungen
- Allgemeine Betriebserlaubnis
Für die Änderungsabnahme bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt) Teilegutachten/ Teilegenehmigungen und die allgemeine Betriebserlaubnis mit. Nur so können wir ihre Änderungen sachlich und kompetent beurteilen und die Abnahme unter Einhaltung der beschriebenen Auflagen durchführen.