Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO
Sie haben Ihr Fahrzeug tiefergelegt oder die Rad-Reifen-Kombination geändert? Dann bieten wir Ihnen die nötige Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO. Wir bei der ISO Looft GmbH nehmen uns die Zeit für die Begutachtung Ihrer technischen Änderung – schnell und unkompliziert.
Von Montag bis Freitag beraten unsere Prüfingenieure Sie gerne. Abhängig vom Umfang der Änderungen versuchen wir die Abnahme unverzüglich ohne lange Wartezeiten durchzuführen.
Bei kleinem Umfang kann die Änderungsabnahme auch direkt im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Für umfangreiche Abnahmen vereinbaren Sie bitte einen Termin, gerne auch für eine Beratung im Vorfeld.
Vorsicht bei Änderungen ohne Eintragung!
Ohne eine erforderliche Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Teilegutachten/Teilegenehmigungen
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- ggf. in den Gutachten geforderte Nachweise wie Achsvermessungsprotokoll u. A.
Nur bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen können wir Ihre Änderungen sachlich und kompetent beurteilen und die Abnahme unter Einhaltung der beschriebenen Auflagen durchführen.
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