BOKraft
Die Untersuchung nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) muss durchgeführt werden für:
- Taxis
- Mietwagen
- Omnibusse
- sonstige Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure prüfen die Fahrzeuge beispielsweise auf Ausrüstung der Alarmanlagen, Fahrpreisanzeiger und vorschriftsmäßige Beschriftung.
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Itzehoe
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