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Einzelabnahme

Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO

Möchten Sie bauliche Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen oder soll ein sogenanntes „Tuning“ erfolgen, empfehlen wir, sich vorab über gesetzliche Vorschriften beraten zu lassen.

Sollten Änderungen vorgenommen werden, die

  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen
  • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken
  • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben

erlischt entsprechend § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs.

Ob eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO oder eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO erforderlich ist, hängt beispielsweise von den verwendeten Bauteilen oder sich gegenseitig bedingenden Tuningmaßnahmen ab.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Änderungsvorhaben oder begutachten bereits durchgeführte Maßnahmen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

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  • Außenansicht eines großen Firmengebäudes mit Firmenfahrzeugen vor den geöffneten Toren. Auf dem Gebäude steht: „Looft GTÜ Prüfstelle Itzehoe“

    Itzehoe

    Emmy-Noether-Straße 1
    25524 Itzehoe
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    04821 408 38 97

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    Jeden ersten und letzten Samstag im Monat haben wir zusätzlich von 9:00–12:00 Uhr geöffnet.

  • Eine Luftaufnahme der ISO Looft GmbH Prüfstelle in Marne

    Marne

    Meldorfer Straße 26
    25709 Marne
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