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Vollgutachten

Für Fahrzeuge, die keine Typengenehmigung besitzen, muss ein Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erstellt werden. 

Dies kann beispielsweise für folgende Fälle zur Anwendung kommen:

  • die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU (z. B. aus den USA oder der Schweiz)
  • die Zulassung ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung
  • Die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind
  • Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge)

Bringen Sie zur Prüfung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle (Beschaffung kann auch über uns erfolgen)
  • ausländische Zulassungspapiere, z. B. US-Title
  • Prüfzeugnisse zu eventuell vorhanden Umbauten am Fahrzeug
  • ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage

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  • Außenansicht eines großen Firmengebäudes mit Firmenfahrzeugen vor den geöffneten Toren. Auf dem Gebäude steht: „Looft GTÜ Prüfstelle Itzehoe“

    Itzehoe

    Emmy-Noether-Straße 1
    25524 Itzehoe
    Telefonnummer
    04821 408 38 97

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    Jeden ersten und letzten Samstag im Monat haben wir zusätzlich von 9:00–12:00 Uhr geöffnet.

  • Eine Luftaufnahme der ISO Looft GmbH Prüfstelle in Marne

    Marne

    Meldorfer Straße 26
    25709 Marne
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