Umbau zum Wohnmobil
Wenn Sie ihr vorhandenes Fahrzeug zu einem Wohnmobil umbauen, führt das zu einer Änderung der Fahrzeugart und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis entsprechend § 19 StVZO.
Um die Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu erlangen, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO.
Hierfür beraten wir Sie gerne und führen die Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch.
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